In seiner schriftlichen Urteilsbegründung zum Thema “Flügel“ innerhalb der AfD
verlangt nun das Verwaltungsgericht Köln, dass sich der Verfassungsschutz binnen
eines Monats öffentlich von Aussagen über die AfD distanziert. Der
Inlandsgeheimdienst muss seine Behauptung, der so genannte Flügel habe etwa 7000
Mitglieder richtigstellen. Urteils-Zitat: Diese Behauptung sei „rechtswidrig“.
Zudem darf der Geheimdienst die längst aufgelöste Strömung nicht mehr als
gesichert extremistische Organisation führen.
„Nachdem im Bund und einigen Ländern die Präsidenten des Verfassungsschutzes
ausgetauscht wurden, gibt es nun ein Urteil, das belegt, dass es dem
Verfassungsschutz vorrangig darum geht, die AfD zu diskreditieren. Gerade in
Sachsen wurde der so genannte Flügel vom Geheimdienst immer wieder als Beleg für
falsche Behauptungen über unsere Rechtsstaatspartei benutzt.“
Das Gericht hat dem Geheimdienst schwere handwerkliche Fehler vorgeworfen. Es
wirft dem VS ‚bloße Vermutungen, Spekulationen, Mutmaßungen oder Hypothesen, die
sich nicht auf beobachtbare Fakten stützen können‘, vor.
Die sächsische AfD wird juristische Schritte gegen den sächsischen
Verfassungsschutz prüfen. Möglicherweise kommt dabei heraus, dass alle
Unterlagen, die über sächsische AfD-Mitglieder im Zusammenhang mit dem so
genannten ‚Flügel‘ angelegt wurden, gelöscht werden müssen.
Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes, die sächsische Regierung vor
Sachsens stärkster Oppositionspartei zu schützen!