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Die AfD-Fraktion lehnt den von CDU, SPD und Grünen vorgelegten Abschlussbericht zum Ersten Untersuchungsausschuss mit dem Titel „Verstrickungen der Staatsregierung in die ‚qualifiziert rechtswidrige‘ Kürzung der AfD-Landesliste“ ab und legt dem Plenum einen eigenen abweichenden Abschlussbericht vor. Dazu: „Die Kürzung der AfD-Landesliste im Jahr 2019 war ein schwerwiegender Angriff auf die Demokratie. Erfreulicherweise hat der Verfassungsgerichtshof dieses skandalöse Vorgehen von Beamten des Freistaates Sachsen bereits als ‚qualifiziert rechtswidrig‘ getadelt. Wie der U-Ausschuss herausgefunden hat, wurden die Folgen der AfD-Listenkürzung im Innenministerium minutiös abgeschätzt. So ließ das CDU-Ministerium auf Steuerzahlerkosten Wahlprognosen erstellen, um die Auswirkungen der Listenkürzung auf das CDU-Ergebnis analysieren zu können. Ob das bereits den Vorwurf der Wahlmanipulation rechtfertigt, konnte der U-Ausschuss aufgrund der Verschwiegenheit der Zeugen nicht restlos klären. Was aber sicher ist: Die Referenten des damaligen CDU-Innenministers Roland Wöller haben definitiv gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen. Was ich zudem bedauere: Die Regierung Kretschmer hätte die rechtswidrige Listenkürzung zum Anlass nehmen müssen, um den Rechtsschutz bei Wahlen signifikant zu verbessern. Es muss für Parteien generell möglich sein, Entscheidungen des Landeswahlausschusses juristisch vor der Wahl anzufechten. Die AfD hatte dafür einen entsprechenden Gesetzentwurf (7/10168) erarbeitet, den die anderen Parteien ablehnten.“

Rechtswidrige AfD-Listenkürzung!

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Die AfD-Fraktion lehnt den von CDU, SPD und Grünen vorgelegten Abschlussbericht zum Ersten Untersuchungsausschuss mit dem Titel „Verstrickungen der Staatsregierung in die ‚qualifiziert rechtswidrige‘ Kürzung der AfD-Landesliste“ ab und legt dem Plenum einen eigenen abweichenden Abschlussbericht vor.

Dazu:

„Die Kürzung der AfD-Landesliste im Jahr 2019 war ein schwerwiegender Angriff auf die Demokratie. Erfreulicherweise hat der Verfassungsgerichtshof dieses skandalöse Vorgehen von Beamten des Freistaates Sachsen bereits als ‚qualifiziert rechtswidrig‘ getadelt.

Wie der U-Ausschuss herausgefunden hat, wurden die Folgen der AfD-Listenkürzung im Innenministerium minutiös abgeschätzt. So ließ das CDU-Ministerium auf Steuerzahlerkosten Wahlprognosen erstellen, um die Auswirkungen der Listenkürzung auf das CDU-Ergebnis analysieren zu können.

Ob das bereits den Vorwurf der Wahlmanipulation rechtfertigt, konnte der U-Ausschuss aufgrund der Verschwiegenheit der Zeugen nicht restlos klären. Was aber sicher ist: Die Referenten des damaligen CDU-Innenministers Roland Wöller haben definitiv gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen.

Was ich zudem bedauere: Die Regierung Kretschmer hätte die rechtswidrige Listenkürzung zum Anlass nehmen müssen, um den Rechtsschutz bei Wahlen signifikant zu verbessern.

Es muss für Parteien generell möglich sein, Entscheidungen des Landeswahlausschusses juristisch vor der Wahl anzufechten. Die AfD hatte dafür einen entsprechenden Gesetzentwurf (7/10168) erarbeitet, den die anderen Parteien ablehnten.“

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