30 Jahre Sächsische Verfassung: Heimatliebe, Familie und direkte Demokratie stärken!

Zum Jubiläum „30 Jahre Sächsische
Verfassung“:

„Alles in allem haben wir eine exzellente Verfassung, deren Kerngedanken wir
weiter stärken müssen. So wird etwa in Artikel 3 weitsichtig festgeschrieben,
dass die Gesetzgebung sowohl dem Landtag als auch direkt dem Volk zustehe.

Die Verfassung ist das Fundament unserer politischen Ordnung. Ihr entsprechend
gilt es auch zu handeln. Leider scheint das die Regierung jedoch sehr häufig zu
vergessen. In den zurückliegenden zwei Jahren betraf das insbesondere die
Versammlungsfreiheit und das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.

Darüber hinaus finden sich in unserer Verfassung die Erziehung der Jugend zur
Heimatliebe, die herausragende Bedeutung von Ehe und Familie sowie der Schutz
der natürlichen Lebensgrundlagen. Es ist falsch, diese Eckpfeiler unserer
Gesellschaft in Frage zu stellen und stattdessen ideologische Ziele wie den
Klimaschutz in der Verfassung verankern zu wollen, wie es der Koalitionsvertrag
vorsieht.

Änderungsbedarf besteht an ganz anderen Stellen: So wünschen wir uns eine
deutliche Absenkung der Hürden für Volksabstimmungen (Art. 71/72), eine
Verkleinerung des Landtags (Art. 41) und eine Abschaffung der lebenslangen
Dauerversorgung von ehemaligen Staatssekretären durch Artikel 59 (vgl. Drs.
6/16860).“

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