Das renommierte Oberverwaltungsgericht Münster ist zu einem bahnbrechenden Urteil gelangt: Der Verfassungsschutz ist berechtigt, die AfD als „rechtsextremen Verdachtsfall“ zu klassifizieren. Dieser Entscheid hat weitreichende Implikationen, die bereits Sachsens grüne Justizministerin Katja Meier aufgegriffen hat und die Überlegung eines potentiellen AfD-Verbots ins Spiel bringt.
Was bedeutet dieses Urteil im Kontext unserer Rechtsordnung und welche Rolle spielt die Regierung bei der Lenkung des Verfassungsschutzes?
Zur Beantwortung dieser Fragen wenden wir uns an den AfD-Fraktionsvorsitzenden Jörg Urban.