Die sächsische AfD-Fraktion hat sich heute einstimmig dazu entschlossen, eine Normenkontrollklage gegen die Corona-Schutz-Verordnung anzustrengen.
Für viele kleine und mittlere Unternehmen sind die aktuellen Betätigungsverbote ein untragbarer Zustand. Damit der Einzelhandel, die Gastronomie, der Reha-Sport, Friseure und andere Betriebe schnell wieder öffnen können, werden wir nun vor Gericht ziehen.
Die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung ist ein Sammelsurium von weitreichenden Grundrechtseinschränkungen. Darauf weisen wir seit Monaten hin und immer mehr Menschen protestieren für ihre Freiheitsrechte. Mit unserer Klage wollen wir dem Nachdruck verleihen und sind angesichts von Gerichtsentscheidungen in anderen Bundesländern (z.B. 15 km-Radius, Bayern) optimistisch.
Grundrechte sind Grundrechte, weil sie jedem Bürger zu jeder Zeit zustehen müssen.
Das gilt für die Berufsfreiheit (Art. 12 GG), die Freizügigkeit (Art. 11) und selbstverständlich auch die Versammlungsfreiheit (Art. 8). Für diese Rechte werden wir kämpfen und hoffen, dass die Judikative den Irrsinn der Exekutive beendet.
aus Mut zur Wahrheit, Jörg Urban