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Gemeinnützige Arbeit für Asylbewerber, die Sozialleistungen erhalten!

Drei Landkreise in Sachsen-Anhalt und Thüringen zeigen, wie man mit Asylbewerbern umgeht, die von unseren Bürgern finanzierte Sozialleistungen erhalten. So forderte der Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz 64 Asylbewerber auf, nach einem Hochwasser bei Aufräumarbeiten zu helfen. Für ihre Arbeit sollten sie 80 Cent pro Stunde, zusätzlich zu den regulären Sozialleistungen, erhalten. Doch 15 Asylbewerber verweigerten die Arbeit, ihre Sozialleistungen wurden daraufhin gekürzt. Auch der Burgenlandkreis und der Saale-Orla-Kreis setzen auf diese Strategie. Asylbewerber werden zur gemeinnützigen Arbeit verpflichtet und bei Weigerung werden die Sozialleistungen gekürzt.

Das ist richtig so. Gemeinnützige Arbeit ist das Mindeste, was man von Ausländern erwarten darf, deren Sozialleistungen von der aufnehmenden Gesellschaft finanziert werden. Auch sächsische Landkreise sollten sich das zum Vorbild nehmen!

Quelle: jungefreiheit.de/politik/deutschland/2024/landraete-fuehren-arbeitspflicht-fuer-asylbewerber-ein/

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