Das Verwaltungsgericht Köln hat mit seiner heutigen Entscheidung dem Bundesamt für Verfassungsschutz verboten, die Alternative für Deutschland „als „Verdachtsfall“ einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen sowie die Einordnung, Beobachtung, Behandlung, Prüfung und/oder Führung der Antragstellerin als „Verdachtsfall“ erneut öffentlich oder nicht öffentlich bekanntzugeben“.
Mit dieser Entscheidung reagierte das Verwaltungsgericht auf das gezielte Durchstechen der parteipolitisch motivierten Hochstufungsentscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz und folgte unserem erneuten Antrag,
„weil in unvertretbarer, gegen Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG verstoßender Weise in die Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen wird, nachdem alles dafür spricht, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesamt) nicht an die gegebene Stillhaltezusage […] gehalten bzw. nicht hinreichend Sorge getragen hat, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen dringen“.
(Zitate aus dem Beschluss 13 L 105/21 des Verwaltungsgerichts Köln vom 05.03.2021)