Protest ist nicht kriminell!

Gegen den
Organisator der Corona-Proteste in Bautzen wurde laut der Sächsischen Zeitung
Anklage erhoben. Der Grund: Im November 2021 waren bei einer
regierungskritischen Demonstration angeblich 375 Personen anwesend. Erlaubt
waren aber nur 300. Im schlimmsten Fall drohen für dieses „Vergehen“ sechs
Monate Freiheitsstrafe.

Dazu:

„Anfang des Jahres organisierte eine Gruppe linker Studenten in Dresden am
Universitätsklinikum eine Menschenkette, um sich gegen die Corona-Proteste zu
stellen. Dabei verstießen die linken Studenten aber selbst gegen die irrsinnigen
Corona-Auflagen. Daraufhin schaltete sich sofort die Staatsregierung ein und die
Verfahren wurden zügig eingestellt.

Der Tenor damals: Die Studenten demonstrierten für eine gute Sache. Da dürfe man
bei der Auslegung der Verordnungen nicht päpstlicher als der Papst sein. Um es
gleich deutlich zu sagen: Diese Nachsicht war im Sinne der Wahrung der
Versammlungsfreiheit richtig.

Nur muss das eben bedeuten, regierungskritische Proteste ebenso zu behandeln.
Vor dem Gesetz sind alle gleich. So steht es in Artikel 3 des Grundgesetzes.

Die Anklage in Bautzen ist für mich daher unverhältnismäßig. Es scheint mir so,
dass hier das Strafrecht missbraucht wird, um legitimen öffentlichen Widerspruch
zu unterdrücken und Kritiker mundtot zu machen.

Das dürfen wir uns nicht gefallen lassen. Von daher freue ich mich, dass trotz
aller Einschüchterungsversuche jeden Montag sehr viele Menschen in Sachsen
friedlich ihren Unmut über die Regierung kundtun. Das ist vorbildlich.

Gewaltfreie Proteste beleben die Demokratie, denn auch außerhalb der Parlamente
haben die Bürger ein Mitspracherecht.“

Beitrag teilen:

Weitere Beiträge

IMG_4671.jpeg

Asyl-Industrie trockenlegen

Egal ob Immobilienbesitzer, die ihre Gebäude zu Wucherpreisen an die händeringend nach Unterbringungsmöglichkeiten suchenden Kommunen vermieten, Sozialverbände, die diese Unterkünfte betreiben oder Asyl-Anwälte, die für

Weiterlesen